Wichtiger Hinweis zum vorbeugenden Brandschutz:

Gemäß Verordnung der BH Schärding ist im Zeitraum vom 10. August 2024 bis 31. Oktober 2023 in den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Schärding sowie in deren Gefährdungsbereichen jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten

Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen. Geldstrafen bis zu 7.270 Euro oder Freiheitsstrafen bis zu 4 Wochen sind bei Übertretung möglich.

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