Wichtiger Hinweis zum vorbeugenden Brandschutz:

Gemäß Information der BH Schärding ist im Zeitraum vom 31. März 2020 bis 31. Oktober 2020 in den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Schärding sowie in deren Gefährdungsbereichen jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten

Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen. Geldstrafen bis zu 7.270 Euro und/oder Freiheitsstrafen bis zu 4 Wochen sind bei Übertretung möglich.

Zugriffe: 10798

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.